Durch langjährige Erfahrung seitens des AKiKa´s und AAK´s sind folgende Punkte Voraussetzung, bzw. einzuhalten bei einer Teilnahme:

  • An fünf Standorten während des Kinderkostümzuges wird ihre Teilnahme, Anzahl  der Musiker und Spielfreudigkeit durch AKiKa und AAK-Beobachter notiert. 

  • Paraden von Majoretten sind während des Zuges zu unterlassen
  • Der Alkoholgenuss ist auf das Mindestmaß zu beschränken
  • Lassen sie sich am Zugweg von den Zuschauern nicht einengen, legen sie Wert auf genügend Abstand innerhalb ihrer Gruppe
  • Schützen sie ihre Instrumente gegen Wurfmaterial, seitens des AKiKas´s und AAK´s besteht kein Versicherungsschutz
  • Eine Platzänderung ist ohne Genehmigung des Zugleiters oder dessen Stellvertreters nicht gestattet, sie würden sich von der Honorarzahlung ausschließen
  • Die GEMA – Spiellisten sind Bestandteil der Rechnung, ansonsten erfolgt keine Honorarauszahlung
  • Es werden seitens des AKiKa´s nur ordnungsgemäß ausgestellte Rechnungen akzeptiert ( Anschrift, Steuernummer, Ausstellungsdatum, Rechnungsnummer, Art und Umfang der Leistung, Zeitpunkt der erbrachten Leistung, Mehrwertsteuersatz, Betrag der Mehrwertsteuer)
    Bei Vertragsabschluss werden die vorstehenden Teilnahmebedingungen anerkannt!