Durch
langjährige Erfahrung seitens des AKiKa´s und AAK´s sind folgende Punkte
Voraussetzung, bzw. einzuhalten bei einer Teilnahme:
An
fünf Standorten während des Kinderkostümzuges wird ihre Teilnahme,
Anzahl der Musiker und Spielfreudigkeit durch AKiKa und
AAK-Beobachter notiert.
Paraden von Majoretten sind während des Zuges zu unterlassen
Der
Alkoholgenuss ist auf das Mindestmaß zu beschränken
Lassen sie sich am Zugweg von den Zuschauern nicht einengen, legen sie
Wert auf genügend Abstand innerhalb ihrer Gruppe
Schützen sie ihre Instrumente gegen Wurfmaterial, seitens des AKiKas´s
und AAK´s besteht kein Versicherungsschutz
Eine
Platzänderung ist ohne Genehmigung des Zugleiters oder dessen
Stellvertreters nicht gestattet, sie würden sich von der Honorarzahlung
ausschließen
Die
GEMA – Spiellisten sind Bestandteil der Rechnung, ansonsten erfolgt
keine Honorarauszahlung
Es
werden seitens des AKiKa´s nur ordnungsgemäß ausgestellte Rechnungen
akzeptiert ( Anschrift, Steuernummer, Ausstellungsdatum,
Rechnungsnummer, Art und Umfang der Leistung, Zeitpunkt der erbrachten
Leistung, Mehrwertsteuersatz, Betrag der Mehrwertsteuer)
Bei
Vertragsabschluss werden die vorstehenden Teilnahmebedingungen
anerkannt!